Dorfladen-

genossenschaft Britzingen eG

Die Dorfladengenossenschaft Britzingen eG wurde im September 2014 mit dem Ziel gegründet, in Britzingen einen Dorfladen zu eröffnen. Dies wurde dank vieler Genossenschaftsmitglieder im Herbst 2015 erreicht.  Die Genossenschaft hat derzeit 192 Mitglieder, viele davon engagieren sich ehrenamtlich im Dorfladen.

 

Sie können der Dorfladengenossenschaft Britzingen eG jederzeit beitreten. Ein Genossenschaftsanteil beträgt mindestens 100 €, wir freuen uns über jeden neuen Unterstützer. Bitte drucken sie dazu die beiliegende Beitrittserklärung aus, schicken uns diese zu oder geben sie einfach bei einem der Aufsichtsräte, Vorstandsmitglieder oder im Dorfladen Britzingen ab. Im Dorfladen liegen die Beitrittserklärungen ebenfalls aus.

 

Alle Genossenschaftsmitglieder können mit ihrem Kennwort auf der geschützten Mitgliederseite interne Details zur Genossenschaft wie die gesamte Anteilssumme und weiteres einsehen.

 

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Beitrittserklärung Dorfladengenossenscha
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Satzung Dorfladengenossenschaft Britzing
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Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung 

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO

 

1.  Name, Kontaktdaten

Dorfladengenossenschaft Britzingen eG

Markgräflerstr. 33

79379 Müllheim-Britzingen

Tel. 07631-749 0170

Email: info@Dorfladengenossenschaft-Britzingen.de 

 

2.     Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. b)

        Die Dorfladengenossenschaft Britzingen verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

-          Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung: Name, Vorname, Adresse, Kontaktdaten

-          Zum Zwecke der Verwaltung der Genossenschaftsanteile: Bankverbindung, Anzahl und Höhe der 

            gezeichneten Anteile

 

3.    Speicherdauer

Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten werden 2 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.

      Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.

 

4.     Betroffenenrechte

Dem Genossenschaftsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf

Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der

Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-

GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

 

Das Genossenschaftsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund

der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Dem Genossenschaftsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-

        Aufsichtsbehörde zu.